25. November 2020
Achtung - Ansprüchen aus dem Jahr 2014, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen, droht zum Jahresende 2017 die Verjährung. Durch rechtzeitige Erhebung einer Klage oder eines Mahnbescheids lässt sich der Eintritt der Verjährung noch verhindern.