Das REcht Auf einen Inklusionshelfer
Manche Kinder leiden an Behinderungen und benötigen in der Grundschule bzw. in der weiterführenden Schule einen Schulbegleiter oder Inklusionshelfer, um die schulischen Anforderungen zu bewältigen. Doch leider wird diese Unterstützung den Betroffenen nicht immer problemlos gewährt. Behörden erklären sich für unzuständig, und es kommt zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Dies erfolgt auf dem Rücken derjenigen, die hierfür am wenigsten können - der betroffenen Kinder.
Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung dieser Unklarheiten und Verzögerungen eigens festgeschrieben, welche Behörden über den Antrag zu entscheiden haben, selbst dann, wenn sie eigentlich nicht zuständig sind. Aber diese gesetzlichen Regelungen werden leider in vielen Ämtern nicht beachtet. Diese Verfahren bedürfen daher häufig der gerichtlichen Klärung unter anwaltlicher Begleitung, wobei wir gute Chancen sehen, den betroffenen Familien schnell zu ihrem Recht zu verhelfen.
Michael Hennig
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Sozialrecht