Wenn Das Jobcenter Zur Arbeit Ruft
Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht, erhält regelmäßig Einladungen zu Terminen, Vermittlungsvorschläge, Aufforderungen zu Mitwirkungen usw. Stets sollten diese Schreiben Hinweise auf mögliche Rechtsfolgen bei Verstößen enthalten. Im Klartext: Wer diesen netten Einladungen und Vorschlägen nicht folgt, riskiert Sanktionen wie Leistungskürzungen bis hin zur Leistungseinstellung.
Aber nicht jede Aufforderung eines Jobcenters ist zulässig, und längst nicht jeder Bescheid ist rechtmäßig. So kann beispielsweise der Leistungsempfänger vom Niederrhein nicht zum Gurkenpflücken nach Schleswig-Holstein geschickt werden. Beim Bezug von Hartz IV bzw. ALG II - Grundsicherung für Arbeitssuchende, geregelt im Sozialgesetzbuch SGB II - muss man nicht alles hinnehmen. In vielen Fällen lohnt es sich, die Maßnahmen kritisch zu hinterfragen.
Michael Hennig, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
Stefan Weber, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht