DAs Gerichtliche Mahnverfahren - Schnell, Einfach und nicht zu teuer
Jemand schuldet Ihnen Geld und meldet sich nicht oder vertröstet Sie immer wieder?
1. Schreiben Sie dem Schuldner, dass Sie jetzt spätestens bis zum ... (Datum einsetzten) den Eingang von ... (Betrag einsetzen) auf Ihrem Konto erwarten. Andernfalls würden Sie sich leider gezwungen sehen, gerichtliche Schritte einzuleiten. Das Schreiben versenden Sie gleichzeitig auf allen Ihnen bekannten Kanälen, um den Zugang sicher zu stellen, z.B. per E-Mail, Whatsapp, Fax und Briefpost. Wenn der Schuldner trotzdem nicht zahlt, haben Sie immerhin Folgendes erreicht:
a) Sie haben ihn wirksam in Verzug gesetzt, so dass er nach dem Ablauf der von Ihnen gesetzten Zahlungsfrist entstehende Zinsen und Kosten (z.B. Gerichtskosten) zu tragen hat.
b) Sie können nun sehr sicher sein, dass der Schuldner Ihnen außergerichtlich nichts zahlen wird. Weitere Mahnungen können Sie sich im Prinzip sparen. Es ist ein Irrglaube, dass dreimal außergerichtlich gemahnt werden muss.
2. Bedenken Sie die Verjährung. Forderungen verjähren normalerweise in 3 Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem sie entstanden sind. Überlegen Sie folgende Optionen:
a) Vielleicht kann der Schuldner nicht zahlen, weil er gerade einen finanziellen Engpass hat. In so einem Fall kann es sinnvoll sein, in den Grenzen der Verjährungsfrist abzuwarten, ob der Schuldner sich wirtschaftlich erholt.
b) Vielleicht will der Schuldner einfach nicht zahlen, weil er es nicht einsieht. Dann kann es sinnvoll sein, ihm zügig heimzuleuchten.
c) Denken Sie einmal ernsthaft darüber nach, ob es für Sie vielleicht besser wäre, die ganze Angelegenheit zu vergessen und dem Schuldner das Geld zu schenken.
3. Wenn Sie sich entschieden haben, die Forderung weiter zu verfolgen, könnte ein gerichtliches Mahnverfahren der richtige Weg sein. Diese Wunderwaffe ist schnell, kostengünstig und wirksam. Sie unterbricht außerdem auch die Verjährung. Gerade bei kleineren Geldforderungen, wo es Ihnen ums Prinzip geht, können Sie diesen Weg auch ohne Anwalt gehen. Das gerichtliche Mahnverfahren lässt sich sehr einfach online unter www.mahngerichte.de einleiten.
Praxistipp: Kreuzen Sie im Mahnbescheidsantrag nicht an, dass Sie bei einem Widerspruch des Schuldners weiter ins Klageverfahren gehen wollen. Denn dann geht die Sache automatisch in einen Zivilprozess mit höheren Kosten über, falls der Schuldner Widerspruch einlegt. Besser ist, wenn Sie diesen Schritt nicht von vornherein festlegen, sondern später noch überlegen können.
Dr. Sybille Weber
Rechtsanwältin