Im Härtefall muss früher geimpft werden
In Hamburg zog eine krebskranke Frau mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht, um einen vorgezogenen Impftermin für die Corona-Impfung zu erhalten - mit Erfolg, wie der "Spiegel" am 16.01.2021 auf seiner Internetseite berichtete.
Die Frau im Alter zwischen 60 und 70 Jahren, die nach der geltenden Impfverordnung des Bundes erst in die 3. Kategorie gefallen wäre, benötigte eine Krebsoperation und anschließende Chemotherapie. Nach der Empfehlung der beteiligten Ärzte sollte die Corona-Impfung vor der Chemotherapie durchgeführt werden, die das Immunsystem sehr belastet. Die erste Impfdosis sollte daher noch vor der Operation, die zweite vor Beginn der Chemotherapie gegeben werden. Die Hamburgische Gesundheitsbehörde lehnte ab mit der Begründung, dass Personen mit Krebserkrankungen explizit erst der dritten Personengruppe mit Anspruch auf die Schutzimpfung zugeordnet sind.
Die Patientin zog daraufhin mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung vor das Verwaltungsgericht. Dieses machte der Stadt in einem Zwischenbeschluss und telefonisch klar, dass es das Vorgehen der Behörde und das Fehlen einer Härtefallregelung kritisch sehe. Eine gerichtliche Entscheidung war dann nicht mehr notwendig. Die Hamburger Behörde änderte den Kurs und vollzog die erste Impfung noch am selben Tag.
In vergleichbaren Fällen wird es immer entscheidend auf eine gute medizinische Begründung der behandelnden Ärzte ankommen, die dann mit entsprechender juristischer Bewertung zu einem Rechtsanspruch geführt werden kann.
Dr. Sybille Weber
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht