Gerechte Sprache

Ist Gendersprache Gerecht?

Recht mit Anwalt - Anwältin und Anwalt

 

Anlässlich der Abiturfeier des Franz-Meyers-Gymnasiums Mönchengladbach-Giesenkirchen wurde das sogenannte Gendern geübt. Es war sehr viel die Rede von den „Schüler … innen“. Man muss eine kurze Sprechpause vor „innen“ einlegen, da es sonst nur noch „Schülerinnen“ heißt und die männlichen Schüler dann nicht umfasst wären. Alternativ könnte man „Schülerinnen und Schüler“ oder umgekehrt sagen, wobei dann aber die Reihenfolge zu Ungerechtigkeit führen kann. Außerdem ist diese Langform angesichts begrenzter Redezeiten und Textmengen in unserer schnelllebigen Gesellschaft schon ein gewisser Kraftakt.

 

Aber nicht nur die Gleichberechtigung der Geschlechter verlangt danach, sprachlich angemessen abgebildet zu werden. So haben etwa auch Menschen im fortgeschrittenen Alter, Menschen unterschiedlicher Herkunft und Menschen mit Behinderungen Anspruch darauf, politisch korrekt benannt und angesprochen zu werden. Wie das geht, ist noch nicht in allen Fällen geklärt. Wir sind uns noch nicht schlüssig, ob wir das „Seniorenrecht“ z.B. durch den Begriff „Rechte der Generation 50+“ ersetzen sollten. Aber das Nachdenken darüber lohnt in jedem Fall, denn Gleichberechtigung und ein respektvolles Miteinander beginnen im Kopf.

 

Der/Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat unter dem Titel „Auf Augenhöhe“ einen Leitfaden zur Darstellung von Menschen mit Behinderungen herausgegeben, der auch im Internet zu finden ist. Demnach gilt es, nicht um den sprichwörtlichen heißen Brei herumzureden, also nicht von „Handicap“ zu sprechen, sondern ruhig von Behinderung, wobei im Vordergrund aber immer der Mensch stehen sollte. Es geht um Menschen mit Behinderungen, nicht um „Behinderte“. Sie sind nicht „an den Rollstuhl gefesselt“, sondern sie benutzen einen Rollstuhl. Sie „leiden nicht an einer Behinderung“, sondern sie leben damit.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin